1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und Fussballfirma Heimspiel11.
1.2. Die Fussballfirma Heimspiel11 erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt die Fussballfirma Heimspiel11 Leistungen in den Bereichen individuelles und kollektives Fußballtraining. Die Leistungen der Fussballfirma Heimspiel11 finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. Trainingslagern statt.
1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber der Fussballfirma Heimspiel11.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Angebote von der Fussballfirma Heimspiel11 (insbesondere Fördertrainings- und Trainingslager) sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Teilnahmebestätigung durch die Fussballfirma Heimspiel11 zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.
2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste der Fussballfirma Heimspiel11, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot der Fussballfirma Heimspiel11 vorliegt.
2.3. Einzelstunden werden dem Kunden bei der Buchung oder kurz nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an der Fussballfirma Heimspiel11 fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
3. Haftung der Fussballfirma Heimspiel11
3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):
3.1.1. Die Haftung der Fussballfirma Heimspiel11, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz beschränkt.
3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht
– für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fussballfirma Heimspiel11 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fussballfirma Heimspiel11 beruhen;
– bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch die Fussballfirma Heimspiel11 einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.
3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist die Fussballfirma Heimspiel11 gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; vorherige Verletzungen, Fähigkeit zum Schwimmen etc.).
3.1.4. Trainingseinheiten bzw. Trainingslager werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die Fussballfirma Heimspiel11 zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch der gesamten Trainingseinheit- bzw. lager berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der Fussballfirma Heimspiel11 nicht.
3.1.5. Die Fussballfirma Heimspiel11 hat das jederzeitige Recht, Trainingseinheiten und Trainingslager infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf eine Ersatztrainingseinheit bzw. ein Ersatztrainingslager verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
3.1.6. Die Fussballfirma Heimspiel11 haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden zu Trainingseinheiten bzw. Trainingslager oder der Unterbringung während Trainingslager, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt die Fussballfirma Heimspiel11 keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da die Fussballfirma Heimspiel11 etwa auch im Rahmen von Trainingslager ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Trainingseinheiten, Kurse oder Trainingslager übernimmt die Fussballfirma Heimspiel11 auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen sog. Trainingslager bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.
3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:
Soweit sich die Leistungen der Fussballfirma Heimspiel11 auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet die Fussballfirma Heimspiel11 weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.
Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung der Fussballfirma Heimspiel11 für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend.
Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Trainingseinheit hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe der Fussballfirma Heimspiel11 tätig gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.
4. Pflichten und Obliegenheiten der Kunden; Erklärungen im Zusammenhang mit Verletzungen, Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen sowie Versicherungen
4.1. Der Kunde hat fristgerecht seinen Zahlungspflichten (vgl. u.a. Ziffern 2.2. und 2.3.) nachzukommen.
4.2. Der Kunde hat während der Einheiten, Kurse und Feriencamps stets die allgemeinen Verhaltensregeln (kein Drogen- und Alkoholkonsum, kein Vandalismus etc.) sowie die Anweisungen seitens der Fussballfirma Heimspiel11 zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat die Fussballfirma Heimspiel11 das Recht, den Kunden von der jeweiligen Trainingseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Trainingslager auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Trainingslagers gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
4.3. Mit Vertragsschluss bzw. Trainingsanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, die Fussballfirma Heimspiel11 über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.
4.4. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Trainingsanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Einheiten, Kurse oder Camps bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) die Fussballfirma Heimspiel11, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten der Fussballfirma Heimspiel11 hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber der Fussballfirma Heimspiel11 zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
5. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Trainingslager durch den Kunden
5.1. Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Trainingslager durch den Kunden ohne seitens der Fussballfirma Heimspiel11 zu vertretende Pflichtverletzung, hat der Kunde an die Fussballfirma Heimspiel11 grundsätzlich 100 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten, sofern die Beendigung/Stornierung erst innerhalb der letzten drei Tage vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Trainingslager erfolgt. Für wiederkehrend stattfindende Einheiten bzw. Kurse gilt demgegenüber Ziffer 6.
5.2. In den Fällen der Ziffern 5.1. bleibt dem Kunden der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Fussballfirma Heimspiel11 ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
5.3. In den Fällen der Ziffern 5.1. bleibt es der Fussballfirma Heimspiel11 ausdrücklich vorbehalten, einen höheren Schaden bzw. weitere Schadenspositionen außerhalb des typischerweise entstehenden Schadens nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4. Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.
5.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den Regelungen unter Ziffern 5.1. bis 5.3. sowie Ziffer 6. unberührt.
6. Kündigung von wiederkehrend stattfindenden Einheiten bzw. Kursen (Dauerschuldverhältnisse)
6.1. Sowohl die Fussballfirma Heimspiel11 als auch der Kunde haben das Recht, wiederkehrend stattfindende Kurse bzw. Einheiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erfolgt.
7. Foto- und Filmrechte
Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Trainings- Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahme oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während der Einheiten, Kurse oder Camps durch die Fussballfirma Hannover oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden und der Fussballfirma Hannover uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, TikTok usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.
8. Rechtswahl / Gerichtsstand / Erfüllungsort
8.1. Auf das zwischen der Anbieterin und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lehrte, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Lehrte. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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